Mitglied werden

Familie vereint

Am Anfang steht die Taufe, traditionell die Säuglingstaufe, aber auch die Taufe eines Kindes, Jugendlichen oder Erwachsenen. Die Taufe begründet die Aufnahme in die christliche Gemeinschaft und die evangelische Kirche. Der Täufling wird in der Regel Mitglied der Kirchengemeinde vor Ort, wo er oder sie seinen Erstwohnsitz hat. Mit einem Wohnortwechsel ändert sich automatisch auch die Zugehörigkeit zur entsprechenden Ortskirchengemeinde. Dieses sog. parochiale Prinzip gilt für die Mitglieder der beiden großen Kirchen in Deutschland, der evangelischen und römisch-katholischen Kirche. Mit der Mitgliedschaft in der Kirche verbinden sich Rechte (z.B. Anspruch auf seelsorgliche Begleitung und Amtshandlungen, wie Trauung und Bestattung) und Pflichten (z.B. Kirchensteuerpflicht).

Mitglied werden – das ist je nach Lebensweg auch anders möglich. Getaufte Menschen, die aus der evangelischen oder einer anderen christlichen Kirche ausgetreten sind und in die evangelische Kirche (wieder) eintreten möchten, können dies recht unkompliziert tun – im Rahmen eines vertraulichen Gesprächs mit dem Ortspfarrer, der Pfarrerin.